Neben dem Verdacht auf eine Drogen-Fahrt geht es um Widerstand gegen Polizisten, Sachbeschädigung und Beleidigung.
(ty) Gehörig aus dem Ruder gelaufen ist eine Verkehrs-Kontrolle in der Nacht zum gestrigen Donnerstag in Moosburg an der Isar (Kreis Freising). Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, wird jetzt sowohl gegen den 29 Jahre alten Fahrer als auch gegen den gleichaltrigen Beifahrer strafrechtlich ermittelt. Bei dem Auto-Lenker geht es den Angaben zufolge um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und um Sachbeschädigung sowie um den im Raum stehenden Verdacht einer Drogenfahrt. Sein Begleiter werde sich indes wegen Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten müssen.
Nach Angaben der Polizei wurde der 29 Jahre alte Türke, der am Steuer des Wagens saß, im Stadtgebiet von Streifenbeamten angehalten und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen. Während der Überprüfungen seien bei dem Fahrer dann Anzeichen für einen möglichen Betäubungsmittel-Konsum festgestellt worden. Wegen des Verdachts einer Fahrt unter Drogen-Einfluss sollte der 29-Jährige daraufhin zur hiesigen Polizei-Dienstelle und zur Durchführung einer Blutentnahme gebracht werden.
"Der Mann zeigte sich während der Kontrolle von Beginn an unkooperativ und verweigerte eine Mitfahrt im Dienstfahrzeug", berichten die Gesetzeshüter. Da aufgrund seines Verhaltens der Verdacht bestanden habe, dass er flüchten würde, sei er von einem Beamten festhalten worden. Daraufhin habe er zum einen versucht, sich loszureißen. Zum anderen habe er dem Polizisten das Funkgerät weggeschlagen. Da sich der Mann anschließend weiter widersetzt habe, habe er zu Boden gebracht und gefesselt werden müssen.
Schließlich habe der Türke zur örtlichen Polizei-Dienststelle gebracht werden können. Für den ebenfalls 29 Jahre alten Beifahrer habe die Verkehrs-Kontrolle einen Anlass geboten, um sich einzumischen. Er habe einen der beiden Polizeibeamten als "Arschloch" tituliert. Außerdem habe er das zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Boden liegende Funkgerät mit seinem Fuß einige Meter weit weggekickt. Deshalb blüht jetzt auch dem Beifahrer handfester strafrechtlicher Ärger.