Der junge Mann war nicht nur alkoholisiert, sondern hatte nach eigenem Bekunden kurz vor der Polizei-Kontrolle einen Joint geraucht.
(ty) Empfindliche Konsequenzen drohen einem 25-Jährigen, der in der Nacht auf heute von Streifenbeamten im Gemeinde-Gebiet von Vohburg aus dem Verkehr gezogen worden ist. Laut Polizei wurde der im nordöstlichen Landkreis Pfaffenhofen wohnende Mann gegen 2.45 Uhr gestoppt, als er mit einem E-Scooter auf der Höfartsmühlstraße in Rockolding unterwegs war. Im Zuge der Überprüfungen sei ein Alko-Test durchgeführt worden, der einen Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich ergeben habe – also zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Der 25-Jährige habe zudem erklärt, kurz davor einen Joint geraucht zu haben. Wegen der somit im Raum stehenden "Mischintoxikation" sei eine Blutentnahme durchgeführt worden. Die Weiterfahrt sei unterbunden worden. Eine Anzeige folgt.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





