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Nach aktuellen Angaben aus dem Freisinger Landratsamt sollen die Sanierungs-Maßnahmen möglichst noch im ersten Halbjahr erfolgen.

(ty) "Nach dem Hang-Rutsch zwischen Kranzberg und Giesenbach muss die Kreisstraße FS33 zunächst weiterhin gesperrt bleiben, weil die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer derzeit nicht gewährleistet ist." Das wurde am heutigen Montag aus dem Landratsamt von Freising mitgeteilt. "Um die Straße wieder für den Verkehr freigeben zu können, muss der direkt daneben liegende Hang saniert und damit stabilisiert werden." Diese Maßnahme soll den Angaben zufolge, wenn möglich, noch im ersten Halbjahr durchgeführt werden.

"Vor einer Stabilisierung des Hangs zum Schutz der Straße war es erforderlich, zu klären, wer für die Kosten aufkommen muss", erklärt die Kreis-Behörde. Der Bereich des gerutschten Hangs befinde sich in Privatbesitz. Ein Rechtsgutachten kam laut Landratsamt zu dem Ergebnis, dass der Kreis Freising die Befestigung zum Schutz seiner landkreiseigenen Straße zu tragen hat. Die Landkreis-Verwaltung habe sich dafür ausgesprochen, den Hang zu sanieren, um die Kreisstraße den Bürgerinnen und Bürgern wieder zum Gebrauch überlassen zu können.

Daraufhin hatte der Kreistag im Juli vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung zu beauftragen – und dafür rund 900 000 Euro bereitzustellen, wobei mit einer staatlichen Förderung von rund 50 Prozent gerechnet wird. Im November vergangenen Jahres sollte die Sanierung des Schadens-Bereiches eigentlich beginnen. "Pläne und Förder-Antrag waren abgeschlossen", erläutert die Kreis-Behörde. Allerdings: "Wegen neuer Fragestellungen zu den Verantwortlichkeiten konnte der Termin jedoch nicht eingehalten werden."

Mittlerweile seien die Fragen beantwortet und es stehe fest, dass Ursache für das Abrutschen des sich schon lange in Bewegung befindlichen Hanges starke Niederschläge gewesen seien. "Die Gebäude auf dem Hang waren laut dem erstellten geologischen Gutachten nicht der Auslöser", so das Landratsamt. Damit der Kreis Freising die Arbeiten auf dem privaten Gelände starten dürfe, sei noch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstücks-Eigentümer notwendig. "Sobald diese unterschrieben ist, soll die Maßnahme ausgeschrieben und nach Auftrags-Vergabe schnellstmöglich ausgeführt werden."


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