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Der Mann wurde am gestrigen Abend von der Polizei gestoppt: Er war betrunken, sein Gefährt nicht versichert.

(ty) Doppelten strafrechtlichen Ärger hat sich ein 33 Jahre alter E-Scooter-Lenker am gestrigen Abend in Geisenfeld eingehandelt. Laut heutiger Mitteilung der Polizei wurde der Türke gegen 18.50 Uhr auf der Augsburger Straße von Streifenbeamten angehalten und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen, weil das Versicherungs-Kennzeichen an seinem Gefährt nicht mehr gültig war. Im Zuge der Überprüfungen sei dann Alkohol-Geruch bei dem Mann festgestellt worden. Ein freiwilliger Test habe einen Wert von 1,2 Promille ergeben. Der 33-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Nach Angaben der Polizei erwarten ihn nun Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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