Es geht um die Ermittlung des konkreten Bedarfs an Kinder-Betreuungs-Angeboten für den Buß- und Bettag. Getrennte Erhebungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
(ty) Der Buß- und Bettag ist seit vielen Jahren kein gesetzlicher Feiertag mehr. "Während die Schulen an diesem Tag geschlossen bleiben, handelt es sich für die meisten Beschäftigten um einen regulären Arbeitstag", fasst das Landratsamt von Pfaffenhofen zusammen: Insbesondere für berufstätige Eltern von Schulkindern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren entstehe dadurch "eine Betreuungs-Lücke, die sowohl Familien als auch Arbeitgeber vor organisatorische Herausforderungen stellt". Der Arbeitskreis "Arbeit und Familie" im "Bündnis für Familie" des Landkreises will vor diesem Hintergrund im Rahmen einer Umfrage den konkreten Bedarf an Betreuungs-Angeboten für den Buß- und Bettag ermitteln.
Mit einer Teilnahme an dieser Online-Umfrage werde die genannte Arbeits-Gruppe dabei unterstützt, Angebote zielgerichtet zu planen und dort auszubauen, wo sie tatsächlich benötigt würden. "Die Umfrage richte sich an alle Familien im Landkreis Pfaffenhofen; pro Familie sollte nur einmal teilgenommen werden", heißt es aus dem Landratsamt. Die Beantwortung der Fragen dauere rund zehn Minuten. Die Umfrage erfolgt den Angaben zufolge anonym, Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Ziel sei es, ein aussagekräftiges Stimmungsbild zum Betreuungs-Bedarf am Buß- und Bettag im Landkreis zu gewinnen.
Ergänzend zu dieser Eltern-Befragung führe das "Bündnis für Familie" obendrein eine separate Online-Umfrage unter Arbeitgebern durch. Damit solle auch die Perspektive der Unternehmen einbezogen und geprüft werden, inwieweit ein betrieblich unterstützter Betreuungs-Bedarf am Buß- und Bettag bestehe. Arbeitgeber können laut Mitteilung aus dem Landratsamt im Rahmen der Befragung ihr Interesse an entsprechenden Angeboten für die Kinder ihrer Mitarbeitenden bekunden und bei Bedarf konkrete Betreuungsplätze für ihre Beschäftigten anfragen. Die Umfrage dient der unverbindlichen Bedarfs-Erhebung und der Entwicklung passgenauer Kooperations-Angebote.
Auch für Arbeitgeber erfolge die Teilnahme freiwillig; die Angaben würden ausschließlich zur Planung und Abstimmung möglicher Angebote verwendet, wird unterstrichen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sollen laut Landratsamt als Grundlage dienen, um mit potenziellen Kooperations-Partnern ins Gespräch zu kommen und für den 18. November dieses Jahres gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Zur Umfrage für Arbeitnehmer gelangt man unter diesem Link, die Teilnahme für Arbeitgeber ist unter diesem Link möglich.





