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Für das Gefährt mit nachträglich angebrachtem "Gasgriff" fehlt die Betriebs-Erlaubnis und die Versicherung. Es wurde sichergestellt.

(ty) Umfangreichen Ärger, auch strafrechtlicher Art, hat sich ein 40-Jähriger eingehandelt, der am gestrigen Nachmittag im Stadtgebiet von Pfaffenhofen aufgeflogen ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, fiel Streifenbeamten gegen 14.35 Uhr auf der Joseph-Fraunhofer-Straße (B13) ein Radler auf, der "ohne jegliche Beinbewegungen mit konstanter Geschwindigkeit" unterwegs war. Der in der Kreisstadt wohnende Ukrainer sei daraufhin angehalten und einer Verkehrs-Kontrolle unterzogen worden. Schnell sei erkannt worden, dass das E-Bike über eine Art nachträglich angebrachten "Gasgriff" am Lenker verfüge.

"Eine Betriebs-Erlaubnis oder Versicherung für das somit im Straßenverkehr nicht zugelassene Kraftfahrzeug konnte der Fahrer nicht vorweisen", erklärt ein Polizei-Sprecher. Strafrechtlich werde gegen den gestoppten 40-Jährigen nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflicht-Versicherungs-Gesetz ermittelt. Außerdem gehe es um Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Das offensichtlich manipulierte E-Bike sei sichergestellt werden. Es solle nun einer gerichtsverwertbaren Überprüfung zur genauen Einordnung in eine bestimmte Fahrzeug-Klasse unterzogen werden.


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