Logo
Anzeige
Anzeige

Der E-Scooter-Lenker flog am gestrigen Morgen auf, als er einen vor der Dienststelle befindlichen Beamten ansprach.

(ty) Ein stockbesoffener E-Scooter-Lenker ist am gestrigen Morgen auf der Bahnhofstraße in Neuburg an der Donau unterwegs gewesen und hat gegen 6.10 Uhr einen vor der dortigen Polizeiinspektion befindlichen zivilen Polizeibeamten angesprochen, um diesem eine Frage zu stellen. Ein bei dem "offensichtlich stark alkoholisierten" Fahrer durchgeführter Atem-Test habe dann eine Alkoholisierung in Höhe von 2,98 Promille ergeben. Der 30 Jahre alte Neuburger habe deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Auf ihn komme jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


Anzeige
RSS feed