Der 45-Jährige aus Königsmoos brachte es gestern Nachmittag beim Atem-Test auf einen Alkohol-Pegel von mehr als zwei Promille.
(ty) Ein besoffener E-Scooter-Lenker ist gestern Nachmittag in Karlshuld (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) ertappt worden. Wie die Polizei heute berichtet, war der 45-Jährige auf dem Geh- und Radweg an der Augsburger Straße in Richtung Grasheim unterwegs, als er kurz vor 15 Uhr von Streifenbeamten gestoppt wurde. Im Zuge der Kontrolle sei bei dem im Gemeinde-Gebiet von Königsmoos wohnenden Mann "deutlicher Alkohol-Geruch" festgestellt worden. Ein freiwilliger Atem-Test habe dann mehr als zwei Promille ergeben. Der 45-Jährige habe daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





