Dem Halter war die gewerbliche Zucht bereits im Jahre 2024 "aufgrund fehlender tierschutz-rechtlicher Voraussetzungen" untersagt worden.
(ty) Das Veterinäramt des Kreises Neuburg-Schrobenhausen hat am heutigen Tag eine illegale Katzen-Zucht im Stadtgebiet von Neuburg an der Donau aufgelöst. Das wurde aus dem Landratsamt bekannt gegeben. "Insgesamt wurden 23 Katzen, darunter mehrere Katzen-Welpen, sichergestellt und in die Obhut des Tierschutz-Vereins Neuburg- Schrobenhausen übergeben", heißt es in einer Presse-Mitteilung der Behörde. "Ein Teil der Tiere befand sich in einem schlechten Pflege-Zustand beziehungsweise wies gesundheitliche Auffälligkeiten auf."
Dem Tierhalter war laut Landratsamt die gewerbliche Katzen-Zucht bereits im Jahre 2024 "aufgrund fehlender tierschutz-rechtlicher Voraussetzungen" untersagt worden. "Trotz dieser Anordnung lagen dem Veterinäramt zuletzt konkrete Hinweise vor, dass weiterhin Katzen gezüchtet und verkauft wurden", erläutert die Behörde zum Hintergrund des heutigen Einsatzes. Da der Tierhalter den angeordneten Kontrollen nicht nachgekommen sei und den Zutritt zur Wohnung verweigert habe, sei jetzt die Sicherstellung der Tiere erfolgt.
Die heutige Aktion des Veterinäramt ging den Angaben zufolge mit Unterstützung der Polizei sowie unter Hinzuziehung eines Schlüssel-Dienstes über die Bühne. "Vor Ort wurden insgesamt 23 Katzen, darunter mehrere junge Katzen-Welpen, vorgefunden", erklärt die Kreis-Behörde. "Ein Teil der Tiere befand sich in einem schlechten Pflege-Zustand beziehungsweise wies gesundheitliche Auffälligkeiten auf." Die Vierbeiner seien "unmittelbar" dem Tierschutz-Verein übergeben worden. Laut Landratsamt werden die Stubentiger derzeit im Tierheim tierärztlich versorgt und betreut.
Das Landratsamt bedankt sich in der heute veröffentlichen Presse-Information zu diesem Fall ausdrücklich bei der Polizei sowie beim Tierschutz-Verein Neuburg-Schrobenhausen für die schnelle und professionelle Unterstützung bei diesem Einsatz. Außerdem wurde erklärt: "Die Verstöße gegen das Tierschutz-Gesetz werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfolgt." Und: "Zu laufenden Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden."





