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Hier die wichtigsten Informationen, auch für diejenigen, die dem AWP keine oder noch keine Einzugs-Ermächtigung erteilt haben.

(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) weist darauf hin, dass die zweite Rate der diesjährigen Abfall-Entsorgungs-Gebühren zum 15. Juli fällig wird. Bei Gebühren-Zahlern mit bestehendem Sepa-Lastschrift-Mandat werde der fällige Betrag wie gewohnt automatisch eingezogen, stellt das Kommunal-Unternehmen klar. Die erstmalige Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab 15. Juli könne noch bis zum kommenden Montag, 6. Juli, beim AWP eingereicht werden. Später eingehende Sepa-Mandate könnten für die Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden, wird betont. In diesem Falle müssten nun jetzt fälligen Gebühren überwiesen werden. 

Achtung: Die Änderung eines bereits bestehenden Sepa-Mandats kann den Angaben zufolge in der Online-Verwaltung auf der Internet-Seite des AWP (www.awp-paf.de) für die Fälligkeit am 15. Juli aus technischen Gründen nicht mehr erfolgen – sondern erst wieder ab Mittwoch, 15. Juli, und zwar für künftige Forderungen. Für Überweisungen sei folgende Bank-Verbindung zu nutzen. Konto-Inhaber: Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen, Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen an der Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei der Überweisung oder Einzahlung sei stets die auf dem Gebühren-Bescheid aufgeführte Kunden-Nummer anzugeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden könne. 

Die Fälligkeit der Abfall-Gebühren sowie die Gebühren-Höhe ergeben sich laut AWP-Mitteilung aus dem Jahres-Gebühren-Bescheid von 2026 beziehungsweise aus etwaigen danach ergangenen Gebühren-Bescheiden. Um Mahn-Gebühren zu vermeiden, werde um die genaue Einhaltung der Zahlungs-Termine gebeten. "Bei Nicht-Einhaltung werden der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben", heißt es aus dem Kommunal-Unternehmen.

 


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