Der junge Mann stürzte am gestrigen Abend ohne Fremdbeteiligung. Zur Fraktur in der Schulter kommt nun auch noch eine Strafanzeige.
(ty) Schwere Verletzungen hat ein E-Scooter-Fahrer erlitten, der am frühen gestrigen Abend kurz nach 18 Uhr im betrunkenen Zustand im Gemeinde-Gebiet von Weichering (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) verunglückt ist. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Neuburg an der Donau heute berichtet, war der 18 Jahre alte Ukrainer mit dem Elektro-Gefährt auf der Kreisstraße ND18 in südlicher Richtung unterwegs, als er auf Höhe der Osterfeldsiedlung ohne Fremdbeteiligung stürzte. Der junge Mann habe sich dabei eine Fraktur in der Schulter zugezogen.
Nach der Erstversorgung vor Ort wurde der Verunglückte vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Im Zuge der Aufnahme des Sachverhalts sei von den Streifenbeamten zunächst Alkohol-Geruch bei dem 18-Jährigen festgestellt worden. Ein daraufhin durchgeführter Alko-Test habe dann einen Wert in Höhe von 1,52 Promille ergeben. Deshalb habe der Ukrainer eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen ihn sei ein strafrechtliches Ermittlungs-Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





