Er stelle eine Übersicht der gezahlten Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar, heißt es aus dem Rathaus.
(ty) Ab dem heutigen Donnerstag, 1. Oktober, gilt in Pfaffenhofen an der Ilm der neue "Mietspiegel". Darauf wurde aus dem Rathaus hingewiesen. Dieser sei nun bis zum 30. September des Jahres 2028 gültig. Er biete Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Orientierung über die Miethöhen im Stadtgebiet. Der Stadtrat hatte die Fortschreibung des Mietspiegels in seiner Juli-Sitzung mehrheitlich als qualifiziert anerkannt. Die neue Version sei ab sofort in gedruckter Form bei der Stadtverwaltung erhältlich sowie unter diesem Link auf der städtischen Internet-Seite abrufbar.
"Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Mieten in Pfaffenhofen für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar", wird aus dem Rathaus erklärt. Er helfe bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete – also der durchschnittlichen Miete, die in Pfaffenhofen für vergleichbaren Wohnraum gezahlt werde. Existiere in einer Kommune ein gültiger Mietspiegel, so müsse ein Vermieter bei einer Mieterhöhung darauf Bezug nehmen. Wer wissen wolle, wo die eigene Wohnung im Vergleich liege, könne den Online-Mietspiegel-Rechner auf der Internet-Seite der Stadt nutzen; hier der Link.
Übergeordnetes Ziel des Mietspiegels ist es nach Angaben der Stadtverwaltung, bezahlbaren Wohnraum in Pfaffenhofen dauerhaft zu sichern. "Er schafft Transparenz im örtlichen Mietpreis-Gefüge und ist damit eine wichtige Orientierungshilfe für alle Bürgerinnen und Bürger", wird betont. Einen so genannten qualifizierten Mietspiegel gebe es in Pfaffenhofen seit 2016. Er werde alle vier Jahre neu erstellt und alle zwei Jahre fortgeschrieben. "Der Mietspiegel gilt ausschließlich für das Stadtgebiet Pfaffenhofen", wird klargestellt.






