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Herrenloser "American Staffordshire Terrier". Es geht um ein Vergehen nach dem "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland".

(ty) Ermittlungen "gegen Unbekannt" wegen eines Vergehens gegen das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" führt die Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen nach einem Vorfall, der sich, wie heute bekannt gegeben wurde, bereits am Montag, 1. September, zugetragen hatte. Auf dem Bahnhofs-Gelände in der Kreisstadt sei an diesem Tag ein als so genannter Kampfhund geltender Vierbeiner angebunden und vom bislang nicht identifizierten Besitzer ausgesetzt worden. Zur Aufklärung wird um Hinweise gebeten.

Laut aktueller Mitteilung der Polizei handelt es sich bei dem Tier, wie Ermittlungen ergaben, um einen "American Staffordshire Terrier", der als Kampfhund eingestuft wird und für den besondere Vorschriften, Haltungs-Voraussetzungen und Einfuhr-Beschränkungen gelten. Passanten hatten laut Polizei-Angaben nach dem Auffinden des Vierbeiners die örtliche Tier-Herberge verständigt. Der Hund sei dann an Mitarbeiter der Einrichtung übergeben worden.

Gegen die bislang unbekannte Person, die den Hund, dessen Herkunft bis dato noch nicht geklärt sei, ausgesetzt habe, werde ermittelt, heißt es im Bericht der Gesetzeshüter. Wer hat Personen und Fahrzeuge beobachtet, die am Montag, 1. September, im Bereich des örtlichen Bahnhofs mit einem solchen Tier unterwegs waren? Wer kann Angaben zu der Person machen, die den Hund dort ausgesetzt hat? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion in Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 80 95 0 erbeten.

 


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