Mit 2,32 Promille und ohne Schein schrammte er einen geparkten Pkw. Danach setzte sich seine Frau (35) ans Steuer und sie brausten davon. Ein Zeuge beobachtete sie.
(ty) Mehrere Strafanzeigen drohen einem 38-jährigen Pkw-Fahrer, der am gestrigen Nachmittag sturzbetrunken und ohne die notwendige Fahrerlaubnis im Stadtbereich von Neuburg/Donau einen Verkehrsunfall verursacht und danach Fahrerflucht begangen hat. Laut dem heutigen Bericht der örtlichen Polizeiinspektion wurde beobachtet, wie sich nach dem Crash seine 35-jährige Ehefrau ans Steuer gesetzt habe und die beiden dann zusammen unerlaubt weggefahren sind. Dank eines Zeugen sei das Täuschungs-Manöver aufgeflogen.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall gegen 14.45 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes in der Berliner Straße. Ein Zeuge habe gesehen, wie ein weißer Pkw beim Ausparken einen geparkten Pkw touchiert und dabei einem Sachschaden von mehreren hundert Euro angerichtet habe, so die Ordnungshüter. Der Unfall-Verursacher und seine Beifahrerin sollen danach ausgestiegen sein, um den Schaden am geparkten Pkw zu begutachten.
Laut den weiteren Aussagen des Zeugen führten die beiden danach eine Fahrerwechsel durch und entfernten sich vom Unfallort, ohne den gesetzlichen Pflichten nachgekommen. Aufgrund des durch den Zeugen übermittelten Kennzeichens habe man die Halter-Anschrift ermittelt. Gegenüber Streifenbeamten habe die 35-jährige Ehefrau dort zunächst angegeben, zur Tatzeit die verantwortliche Fahrzeugführerin gewesen zu sein, berichtet ein Polizei-Sprecher. Nachdem man dies jedoch durch die Aussage des Zeugen habe widerlegen können, sei der Ehemann der Frau überprüft worden.
Ein Atem-Test habe bei dem 38-Jährigen einen Alkohol-Pegel von 2,32 Promille angezeigt. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Mann aus dem Landkreis Eichstätt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen sei, so die Gesetzeshüter. Daraufhin habe man eine Blutentnahme angeordnet. Gegen den 38-Jährigen werde nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohols, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich ermittelt.





