Er hatte gut 0,7 Promille intus, als er am gestrigen Abend auf einem Radweg mit einem entgegenkommenden 39-Jährigen kollidierte.
(ty) Ein nicht unerheblich alkoholisierter E-Scooter-Lenker hat am gestrigen Abend gegen 22.10 Uhr in Ingolstadt einen Unfall gebaut, der zwei Verletzte gefordert hat. Laut Polizei befuhr der 30-Jährige den für ihn linksseitigen Radweg der Gaimersheimer Straße – von der Nördlichen Ringstraße kommend – in Richtung der Richard-Wagner-Straße in entgegengesetzter Richtung und kollidierte dabei mit einem entgegenkommenden 39-Jährigen. Die zwei Männer, beide aus Ingolstadt, seien jeweils leicht verletzt worden. Bei dem E-Scooter-Fahrer sei Alkohol-Geruch festgestellt worden; ein Test habe dann einen Wert von 0,72 Promille ergeben. Der 30-Jährige habe deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Ihm droht nun eine Strafanzeige.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Pegel von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





