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39-Jähriger wurde heute kurz nach 3 Uhr von Streifenbeamten gestoppt und kontrolliert: Wie sich zeigte, war er betrunken.

(ty) Strafrechtlichen Ärger eingehandelt hat sich ein 39-Jähriger, dem am frühen heutigen Morgen eine Verkehrs-Kontrolle im Stadtgebiet von Pfaffenhofen zum Verhängnis geworden ist. Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtet, war der Mann mit seinem E-Scooter auf der Ingolstädter Straße unterwegs, als er kurz nach 3 Uhr von Streifenbeamten gestoppt und unter die Lupe genommen wurde. Ein bei ihm freiwillig durchgeführter Alko-Test habe einen Wert von 1,2 Promille ergeben – also im Straftaten-Bereich. Der auch in Pfaffenhofen wohnende Mann hatte deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Er muss jetzt mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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