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Albert-Gürtner-Freie-Wähler

Antrags-Phase läuft laut Landratsamt von 14. Januar bis 24. Februar. Landwirte sollten Flächen jetzt auf Förderfähigkeit prüfen lassen.

(ty) Auf wichtige Termine und Regelungen bezüglich der Teilnahme am bayerischen Vertrags-Naturschutz-Programm macht das Landratsamt von Pfaffenhofen aufmerksam. Landwirte, die für die umwelt-schonende Bewirtschaftung ihrer Flächen in den kommenden fünf Jahren Fördermittel erhalten wollen, müssen laut Auskunft der Behörde in der Zeit zwischen dem 14. Januar und dem 24. Februar 2026 einen entsprechenden Antrag stellen. Wir fassen nachfolgend zusammen, was laut Landratsamt dabei im Einzelnen zu beachten ist.

Aufgrund der auslaufenden Vereinbarungen und des zu erwartenden hohen Antrags-Aufkommens bittet die Untere Naturschutz-Behörde am Landratsamt um rechtzeitige Kontakt-Aufnahme, um die Förderfähigkeit von bisher nicht geförderten Flächen sowie die weiteren Förder-Möglichkeiten von auslaufenden Vereinbarungen abzuklären. Landrat Albert Gürtner (FW) bezeichnet das bayerische Vertrags-Naturschutz-Programm als ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der bayerischen Biodiversitäts-Strategie und für den Aufbau des europäischen Schutzgebiets-Netzes. "Mit dem Programm werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und optimiert", so der Kreischef.

Landwirte, die im Rahmen des Förderprogramms auf freiwilliger Basis ihre Flächen fünf Jahre nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten nach Auskunft der Unteren Naturschutz-Behörde für ihre Leistung ein angemessenes Entgelt. Es honoriere die auf Naturschutz-Ziele abgestimmte Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten. Wie die Behörde mitteilt, stehen für den Neu-Abschluss von Maßnahmen mit Verpflichtungs-Beginn ab 2026 im Vergleich zu den vergangenen Jahren weniger Haushaltsmittel zur Verfügung, sodass eine Priorisierung der Flächen vorgenommen werden müsse.

Alle Vertrags-Teilnehmer aus dem Jahr 2021, deren Flächen für eine Aufnahme in die neue Förder-Periode von 2026 bis 2030 in Betracht kommen, wurden laut Landratsamt bereits von der Unteren Naturschutz-Behörde kontaktiert und um eine Rückmeldung zu dem jeweils angepassten Maßnahmen-Konzept gebeten. Basierend auf dieser Rückmeldung, erhalten diese Flächen-Bewirtschafter den Angaben zufolge demnach unaufgefordert das für die endgültige Antragstellung notwendige Bewertungsblatt per Post oder E-Mail zugesandt.

Bisherige Vertragsnehmer, die noch keine Rückmeldung auf eine versandte Abfrage gegeben haben, werden darum gebeten, diese zeitnah an die Untere Naturschutz-Behörde zu übermitteln. Alle Neuinteressenten könnten ihre Anfragen zur Flächen-Bewertung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!senden. Die Bewirtschafter erhalten laut Landratsamt die entsprechende Rückmeldung zur Förderfähigkeit der Fläche und den möglichen Maßnahmen. Sofern eine Förderung gewünscht sei, werde auch in diesem Fall ein entsprechendes Bewertungsblatt ausgestellt.

Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel könne jedoch nicht allen Interessenten garantiert werden, dass ihre Flächen für die neue Förder-Periode tatsächlich auch berücksichtigt werden, heißt es aus dem Landratsamt. Die finale Beantragung einer Förderung sei zwischen 14. Januar und 24. Februar möglich. Vor Beginn des Antrags-Zeitraums erhielten die Flächen-Bewirtschafter automatisch eine Rückmeldung der Unteren Naturschutz-Behörde. Die im Bewertungsblatt enthaltenen Daten würden zeitgleich elektronisch an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) übertragen.

Über den "iBalis"-Account könnten die Bewirtschafter die vereinbarten Maßnahmen noch einmal einsehen und diese final anhand des AUM-Grundantrags bestätigen. Zu beachten sei, dass auch die endgültige Beantragung über den "iBalis"-Account bis spätestens 24. Februar durch den Bewirtschafter erfolgen müsse.

In der Mehrfach-Antrags-Phase 2026 sei dann zusätzlich ein Eintrag der geeigneten Nutzungs-Codes (NC) bei den für das Vertrags-Naturschutz-Programm vorgesehenen Feldstücken erforderlich. Sofern hierzu Fragen auftreten, können diese laut Mitteilung der Kreisbehörde direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) geklärt werden.

Auch hinsichtlich der weiteren Möglichkeiten zur ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken im Rahmen des so genannten Kultur-Landschafts-Programms (Kulap) und der aufgrund der "Gemeinsamen Agrar-Reform 2023" in der ersten Säule als Öko-Regelungen (ÖR) zu beantragenden Förderungen könne man als Bewirtschaften direkt mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kontakt treten.

Ein besonderes Augenmerk solle bei der Planung der ökologischen Bewirtschaftung von Feldstücken darauf gelegt werden, dass die Maßnahmen aus unterschiedlichen Förder-Programmen (VNP, Kulap, Öko-Reglungen) kombiniert werden können, damit bei der zu einem späteren Zeitpunkt erfolgenden Mehrfach-Antrag-Stellung keine Unstimmigkeiten auftreten. Für Rückfragen stehe die Untere Naturschutz-Behörde per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. 


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