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18-Jährige steuerte einen Pkw, obwohl sie noch keine Fahrerlaubnis besitzt. Ärger blüht auch der Halterin des genutzten Wagens.

(ty) Mit zwei Strafanzeigen hat am frühen gestrigen Abend ein illegales Fahr-Training im Kreis Dachau geendet. Wie die Polizei dazu heute berichtet, kontrollierten Streifenbeamte die Parkplätze rund um das Naherholungs-Gebiet am Karlsfelder See und stießen dabei gegen 18.30 Uhr auf eine 18 Jahre alte Pkw-Lenkerin aus dem Landkreis Dachau, die im Beisein einer Angehörigen gerade Fahr-Übungen auf einem öffentlichen Gelände durchführte. Allerdings sei die junge Frau noch gar nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis.

Die verbotene Aktion sei von den Einsatzkräften unterbunden worden. Auf die 18-Jährige komme jetzt eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Der Halterin des Wagens blühe indes eine Strafanzeige wegen der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich daraufhin, dass private "Fahrstunden" lediglich auf dafür ausgewiesenen Fahr-Übungs- oder Verkehrs-Übungs-Plätzen erlaubt sind. Eine solche "Fahrstunde" auf öffentlichem Verkehrsgrund, zu dem auch Parkplätze, Feldwege und Gewerbe-Gebiete zählen könnten, erfülle den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

"Der Halter des Fahrzeugs ist ebenfalls in der Verantwortung, sein Fahrzeug nur Personen zu überlassen, welche die entsprechende Erlaubnis zum Führen besitzen", stellen die Gesetzeshüter klar. Andernfalls müsse auch er mit einer Strafanzeige – wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis – rechnen. Außerdem unterstreicht die Polizei: "Insbesondere für die angehenden Fahranfänger können derartige Strafverfahren eine erhebliche Verzögerung im Bezug auf den Erwerb ihrer Fahrerlaubnis bedeuten."


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