Ausgeschlossen von der digitalen Anwendung sind Schulpflichtige und Vereine. Eine Bezahlung ist derzeit nur mit Kreditkarte möglich.
(ty) "Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln oder den damit verbundenen Bedarfs-Gegenständen, wie zum Beispiel sauberem Geschirr, in Berührung kommt, ist gesetzlich verpflichtet, beim Arbeitgeber vor Tätigkeits-Beginn eine Bescheinigung vorzulegen", erklärt das Landratsamt von Pfaffenhofen. Diese Bescheinigung diene als Nachweis dafür, dass eine Belehrung gemäß Paragraf 43 des Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) stattgefunden habe und keine Hinderungsgründe für die Tätigkeit vorlägen. Laut heutiger Mitteilung ist diese "Lebensmittel-Belehrung" nun auch online möglich.
"In der Belehrung erfahren Bürgerinnen und Bürger, wie Symptome erkannt und Übertragungen von Krankheits-Erregern minimiert werden können", heißt es aus der Kreis-Behörde. "Auch wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektions-Krankheit nicht weiter ausgeübt werden darf, wird vermittelt." Bislang sei für den Erhalt dieser Bescheinigung ein Termin beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt notwendig. Seit Mitte September könne die Belehrung nun auch online absolviert werden.
Zu finden sei die Belehrung neben weiteren Informationen auf der Homepage des Landkreises; hier der direkte Link. Die Behörde dazu jedoch klar: "Schulpflichtige – für die die Belehrung, sofern eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird, weiterhin kostenfrei ist – und Vereine sind allerdings von der digitalen Anwendung ausgeschlossen." Und noch eine Einschränkung gibt es: "Aktuell können die anfallenden Gebühren in Höhe von 14 Euro pro Person ausschließlich per Kreditkarte beglichen werden." Weitere gängige Zahlungs-Methoden seien "noch in Prüfung".
Alternativ könne auch weiterhin ein Termin für eine Einzel-Belehrung im Gesundheitsamt oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vereinbart werden. Die Behörde ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Das neue Online-Verfahren basiere auf einer bereits in Niedersachsen erfolgreich erprobten Lösung, die nun in weiteren Bundesländern nachgenutzt werde. Finanziert worden sei die Ländermaßnahme von der Europäischen Union (EU), die mit entsprechenden Programmen die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen vorantreibe.