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"Klarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz": Das geltende diözesan-eigene Recht liegt laut aktueller Mitteilung damit erstmals digital in gesammelter Form vor.

(ty/pba) "Nach über 2,5 Jahren intensiver Arbeit ist die neue Rechtssammlung der Diözese Augsburg nun im Internet öffentlich zugänglich." Das teilte die Verwaltung des Bistums, zu dem auch Teile des Landkreises Pfaffenhofen gehören, heute mit. Den Angaben zufolge liegt damit das geltende diözesan-eigene Recht erstmals digital in gesammelter Form vor und kann zudem künftig laufend gepflegt sowie erweitert werden. "Mit der Veröffentlichung soll das kirchliche Recht transparent und für alle zugänglich bleiben", heißt es in einer aktuellen Presse-Mitteilung.

Das Projekt sei im Mai 2023 begonnen und von der Kirchenrechts-Expertin Anna-Maria Bader sowie dem Vize-Offizial des Bistums, Alexander Lungu, initiiert und koordiniert worden. Mit Unterstützung durch Domvikar Monsignore Ernst Freiherr von Castell als Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht, durch Mitarbeiter des bischöflichen Konsistoriums Augsburg sowie durch studentische Hilfskräfte des Fachs Kirchenrecht an der Universität von Augsburg, die maßgeblich an der digitalen Aufbereitung beteiligt gewesen seien, habe das Projekt erfolgreich umgesetzt werden können.

Bischof Bertram Meier und Generalvikar Monsignore Wolfgang Hacker unterstützten das Vorhaben, so wird betont, von Beginn an und ermöglichten so die gelungene Realisierung. Die Grundlage für die Sammlung habe das "Amtsblatt für die Diözese Augsburg" aus den Jahren 1999 bis 2025 gebildet, das systematisch ausgewertet worden sei. Relevante Rechtstexte seien gesichtet, geordnet und digital aufbereitet worden. Hinzu gekommen seien ältere Bestimmungen, die weiterhin Gültigkeit besäßen. Diese seien aus der in der Vergangenheit von Domkapitular Paul Wirth (1933 bis 1999) erstellten, früheren, über 1000 Seiten umfassenden Rechtssammlung in die neue Fassung übernommen worden.

"So entstand ein umfassendes Nachschlagewerk, das Rechtssicherheit bietet, gleichzeitig die Entwicklung des diözesanen Rechts der letzten Jahrzehnte widerspiegelt und eine Grundlage für dessen Weiterentwicklung darstellt", fasst die Diözese Augsburg zusammen. In diesem Zusammenhang wird klargestellt: "Da es sich ausschließlich um eine Sammlung des diözesanen Rechts handelt, wurden weltweit geltende Rechtstexte und Normen nicht aufgenommen." Diese seien aber natürlich ebenso geltendes Recht im Bistum Augsburg, wird unterstrichen. Die neue Rechtssammlung der Diözese kann abgerufen werden unter https://rechtssammlung.bistum-augsburg.de.

Diese neue Rechtssammlung richtet sich nach Angaben der Diözesan-Verwaltung an alle, die in der kirchlichen Pastoral und Verwaltung Verantwortung tragen, bietet aber ebenso der wissenschaftlichen Forschung sowie allen Gläubigen und Interessierten einen zuverlässigen Zugang zu den geltenden diözesanen Rechtsvorschriften. "Sie soll allen, die sie nutzen, eine verlässliche Hilfe im kirchlichen Alltag sein und zur Klarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz des geltenden Rechts in unserer Diözese beitragen."


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