Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen gibt zudem wichtige Hinweise zum richtigen Umgang mit bestimmten Stoffen.
(ty) Der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) hat die Termine für die kostenlosen Problem-Abfall-Sammlungen bekannt gegeben, die heuer im ersten Halbjahr in den einzelnen Gemeinden angeboten werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie am Ende dieses Beitrags. Zudem gibt das Kommunal-Unternehmen erneut wichtige Hinweise zum Umgang mit speziellen Stoffen und erklärt, was im Rahmen der Sonder-Termine an den Wertstoffhöfen angenommen wird.
Von der Menge haben so genannte Problem-Abfälle mit etwa einem Prozent aller im Haushalt anfallenden Abfälle laut einer Mitteilung des Landratsamts eine eher geringe Bedeutung. "Doch gerade diese Abfälle sind es, die bei der Restabfall-Entsorgung in der Müllverwertungs-Anlage Ingolstadt und bei der Abwasser-Aufbereitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können", sagt Abfall-Berater Fabian Haberer vom AWP. Es sei daher besonders wichtig, derartige Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu entsorgen.
Gefährliche Abfälle können nach Angaben des AWP zu den festgesetzten Terminen über die halbjährliche Problem-Abfall-Sammlung entsorgt werden. In haushaltsüblicher Menge könne man zur jeweiligen Problem-Abfall-Sammelstelle (Wertstoffhöfe bei den Gemeinden) dabei Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleber-Reste und auch Handfeuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) bringen.
Derzeit nehme der AWP im Rahmen der Problem-Abfall-Sammlung auch maximal fünf Liter Altöl aus privaten Haushaltungen an. Haberer erklärt dazu: "Grundsätzlich ist der Handel verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Bitte geben Sie Altöl daher vorrangig wieder dort ab, wo Sie es gekauft haben. Wichtig ist, dass Sie den Kassenzettel dabeihaben." Problemstoffe seien in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unterschiedliche Stoffe dürften auf keinen Fall vermischt werden.
Folgende Stoffe werden laut AWP bei der Problem-Abfall-Sammelung nicht angenommen:
- Altöl über fünf Liter: Wenn eine Rückgabe über den Handel nicht möglich ist, bitte über private Entsorgungsunternehmen entsorgen.
- Batterien: Diese können beim Handel beziehungsweise an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Trockenbatterien und Starter-Batterien werden weiterhin an den Wertstoff-Höfen angenommen.
- Normale Wandfarben (Dispersions-Farben) sowie eingetrocknete Farb-, Lack- und Kleber-Reste: Eingetrocknete Farben und Lacke können über die Restabfall-Tonne entsorgt werden.
- Medikamente: Entsorgung über die Restabfall-Tonne
- Leere Blech- und Kunststoff-Behälter von Pflanzenschutzmitteln, Mineralölen und Chemikalien: Entsorgung nach Möglichkeit über den Handel, ansonsten über die Restabfall-Tonnen. Vollständig entleerte Blechbehälter können über die gelbe Tonne entsorgt werden.
Ausführliche Infos sind in einem Merkblatt zur Problem-Abfall-Sammlung enthalten. Dieses ist auf der Homepage des AWP unter diesem Link zu finden. "Problem-Abfälle sollten möglichst vermieden werden. Häufig stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung. Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, sollten vorhandene Problemabfälle aber unbedingt getrennt gesammelt werden", so Haberer. Er bittet zudem um Verständnis dafür, dass große Mengen an Problemstoffen, die häufig über Jahre hinweg gesammelt worden seien, nicht auf einmal entsorgt werden könnten. Es sei wichtig, die angebotenen Sammel-Termine regelmäßig zu nutzen.
"Wer den Sammel-Termin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine Problem-Abfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreis-Gemeinden abgeben", betont der Abfall-Berater. Zum Teil könnten Problem-Abfälle auch über private Unternehmen entsorgt werden. Hier sei es aber ratsam, vor einer Anlieferung genauer nachzufragen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79 50 zur Verfügung.
Problem-Abfall-Sammlungen im ersten Halbjahr 2026:






