Logo
Anzeige
Anzeige

Autofahrer (71) übersah gestern beim Rückwärts-Ausparken den auf der Straße nahenden Zweirad-Lenker. An der Maschine entstand Totalschaden.

(ty) Nicht unerhebliche Verletzungen hat ein 17 Jahre alter Moped-Fahrer bei einem Verkehrsunfall erlitten, der sich am gestrigen Freitag gegen 12 Uhr im Ortsgebiet von Scheyern ereignet hat. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Pfaffenhofen heute berichtet, steuerte ein 71-Jähriger seinen Pkw bei einem Geldinstitut rückwärts aus einer Parklücke und übersah dabei den auf Raiffeisenstraße nahenden Zweirad-Lenker. Der Jugendliche habe einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern können: Er sei gegen das Heck des Autos geprallt. Laut heutiger Mitteilung trug der Teenager "mindestens eine Handgelenks-Fraktur und diverse Prellungen" davon.

Vom hinzugerufenen Rettungsdienst sei er zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebeten. Zuvor hatte er sich laut Polizei noch aus eigener Kraft in die Bank-Filiale begeben und um Hilfe gebeten. An seinem Leichtkraftrad sei augenscheinlich ein Totalschaden entstanden. Das Hecke des Autos sei erheblich ramponiert worden. "Der Gesamtschaden dürfte mindestens 10 000 Euro betragen", heißt es weiter. Auch die örtliche Feuerwehr war im Einsatz. Den Pkw-Fahrer erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sollte dieses eingestellt werden, kämen ein Bußgeld-Bescheid über 100 Euro und ein Strafpunkt auf den 71-Jährigen zu.

Um solche Unfälle zu vermeiden, rät die Polizei: "Es empfiehlt sich grundsätzlich, vor dem Einparken in Parklücken, welche von der Fahrbahn wegzeigen, wenn möglich kurz auf der Fahrbahn anzuhalten um anschließend rückwärts einzuparken. So kann wieder vorwärts aus der Parklücke ausgefahren werden, was die Sicht deutlich erhöht und zusätzlich die Zeit erspart, auf der Fahrbahn wieder den Vorwärtsgang einzulegen. Dies gilt ebenso für Grundstücks-Einfahrten, in welchen nicht gewendet werden kann." Und: "Sollte beim Vorwärts-Ausparken trotzdem ein Unfall (ohne Verletzte) passieren, zieht dies lediglich eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro nach sich und nicht 100 Euro und Punkt wie beim Rückwärts-Fahren."


Anzeige
RSS feed